Heutzutage findet man als Verbraucher viele verschiedene Kreditangebote von immer mehr Anbietern, wie zum Beispiel Banken, Kreditvermittler oder Direktinstitute. Als Verbraucher sollte man nicht nur auf eine niedrige zu zahlende Kreditrate achten, sondern viel wichtiger ist der tatsächlich zu zahlende Zins, denn so kann man erkennen ob ein Kredit wirklich günstig ist oder ob sich hohe Gebühren verstecken. Oft wird eine hohe Bearbeitungsgebühr im Kleingedruckten versteckt. So ist die Bearbeitungsgebühr bei nachträglichen Änderungen meist sehr hoch. So ist zum Beispiel eine Bearbeitungsgebühr von cirka 35 Euro fällig, wenn man das Einzugsdatum ändern möchte, zum Beispiel vom 1. auf den 15. eines Monats.
Wenn man einen Ratenkredit aufnehmen möchte, sollte sehr auf versteckte Kosten achten. Die Banken bieten ihren Kunden bei Ratenkrediten oft eine Restschuldversicherung an, um so eine Rückzahlung bei Arbeitslosigkeit, bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall abzusichern. In der Regel haben die Kreditnehmer sehr wenig davon, ausser den zusätzlichen Kosten. Das ist eine Spirale, die Betroffene meist noch weiter in die Schuldenfalle führt. Grundsätzlich ist eine Restschuldversicherung meist unnötig, besser ist eine Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Im Kreditwesen bezeichnet die gesetzliche Vorfälligkeitsentschädigung eine gesetzlich gedeckte Gebühr, die bei vorzeitiger Bezahlung von der Bank erhoben wird. Bei einer vorzeitigen Tilgung des Kredits darf der Kreditgeber eine gesetzliche Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, dagegen gibt es für den Kreditnehmer ein jederzeitiges Kündigungsrecht, was für den Verbraucher ein Vorteil darstellt. Bis vor kurzem gab es eine vorgeschriebene Kündigungsfrist, ohne das eine gesetzliche Vorfälligkeitsentschädigung möglich war.
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